Reisebedingungen Ruhrcamping ab 2024 (AGB)
Liebe Gäste,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Buchungsbedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im Fall Ihrer Buchung.
Die Buchungsbedingungen sind gültig ab dem 01.01.2024.
1. Anmeldung und Abschluss der Buchung
1.1 Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Buchungsausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen,
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Ruhrcamping zustande. Die elektronische Bestätigung der Buchungsanmeldung stellt keine Annahme des Buchungsvertrags dar. Ruhrcamping ist im Fall der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Ruhrcamping 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird folgende Zahlung fällig:
Bei Buchung von Stellplätzen 100 %
Bei Buchung von Bauwagen 100 %
2.2 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an Ruhrcamping zu erfolgen.
2.3 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide Ruhrcamping gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von Ruhrcamping ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Buchungsausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z.B. Sonderwünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Ruhrcamping. Im Fall von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
4. Vertragsänderungen
4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen im Katalog oder Webseite entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die Ruhrcamping sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird Ruhrcamping den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 Ruhrcamping ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Bauwagen, Stellplätzen und Zimmer.
4.3 Kann Ruhrcamping die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen Ruhrcamping und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist Ruhrcamping berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reisezeit anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ruhrcamping ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch Ruhrcamping diesem gegenüber geltend zu machen.
5.1 Ruhrcamping behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten:
Ruhrcamping ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat Ruhrcamping den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
5.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Buchung nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst vor Ort darstellt, kann die Übernachtung verweigert oder die Ankunft des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht Ruhrcamping nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Ruhrcamping hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
5.3 Ruhrcamping ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches mitbringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
5.4 Auf dem Campingplatz gilt eine Platzordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle die Platzordnung betreffenden Anweisungen des Betreibers zu befolgen.
5.5 Der Betreiber ist für den Campingplatz und deren Gäste verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der Führung des Campingplatzes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Platzordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos vom Platz zu weisen. Diese Befugnis gilt auch, wenn nach dem Urteil des Betreibers eine der unter Ziffer 5.3 genannten Situationen vorliegt.
5.6 Ferner kann Ruhrcamping den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person, zur Adresse und/oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Buchungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ruhrcamping innerhalb der Öffnungszeiten. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Ruhrcamping unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Ruhrcamping und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils p.P. und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu:
49 - 30 Tage vor Anreise | 35% |
29 - 22 Tage vor Anreise | 405 |
21 - 15 Tage vor Anreise | 60 % |
14 - 1 Tag vor Anreise | 80 % |
Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Anreise , sowie nachträgliche Stornierung. | 100 % |
6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Ruhrcamping kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ruhrcamping bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. Ruhrcamping ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
6.4 Bei Rücktritt durch den Kunden, wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € erhoben.